Wiesbaden 2010, 10 Seiten, DIN lang
Redaktion: Isabel Kleibrink (HJR) Constanze Sanetra (HKM)
Preis: kostenlos
Durch Erlass des hessischen Kultusministeriums vom 8. Mai 2001 ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler in einem Beiblatt zum Schulzeugnis ihr außerschulisches ehrenamtliches und freiwilliges Engagement dokumentieren können. Das Beiblatt zum Zeugnis stellt einerseits eine Möglichkeit der Darstellung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements dar und ist andererseits ein Kompetenznachweis für junge Engagierte. Insofern weist das Beiblatt seine Besitzerin oder seinen Besitzer als verantwortungsbewußte und kompetente Persönlichkeit aus. Ein Nachweis, der sich sicher für engagierte Schülerinnen und Schüler lohnt.
Das Faltblatt soll über die Möglichkeit für die Ausstellung eines Beiblattes informieren, beantwortet mögliche Fragen und beinhaltet den Erlasstext.