Für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit wie Freizeiten, Zeltlager oder für Fortbildungen gibt es eine Freistellung vom Arbeitgeber. In Hessen hat jede/r Beschäftige der Privatwirtschaft, von gemeinnützigen Organisationen oder anderen Betrieben, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, einen Rechtsanspruch auf diesen bezahlten „Sonderurlaub“.
Die Freistellung wird gewährt für die Tätigkeit als Leiter/in, pädagogische Mitarbeiter/in oder Helfer/in bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Ferner gilt der Sonderurlaub für die Leitung, pädagogische Mitarbeit oder Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgängen, Seminaren), die von Jugendverbänden durchgeführt werden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann insbesondere auch der Aus- und Fortbildung dienen.
Der Antragsteller wendet sich an die Jugendgruppe, der Verband oder Verein, die/der eine Freistellung anstrebt. Dann stellt er einen Antrag auf Freistellung an den Landesverband bzw. die Landesgeschäftsstelle. Diese prüft den Antrag, stellt einen Antrag an die Beschäftigungsstelle und schickt einen ihn an den Hessischen Jugendring zur Prüfung und Befürwortung weiter.