Hessischer Jugendring
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Beratung bei der Finanzierung

Der Hessische Jugendring berät und unterstützt alle Jugendgruppenleiterinnen und -leiter in Hessen in Fragen der finanziellen Förderung ihrer Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit stellt - so das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - eine der Leistungen dar, die junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen soll, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Darüber hinaus trägt die Kinder- und Jugendarbeit dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Daher wird sie finanzielle gefördert.

Förderung auf Landesebene

Seit 1992 erhalten die Hessischen Jugendverbände und der Jugendring 0,4 Prozent der Einnahmen aus Sportwetten und Lotterie in Hessen, die nach gemeinsam vereinbarten Quote untereinander verteilt werden. Das bringt Planungssicherheit und flexible Verwendungsmöglichkeit sowie eine autonome Entscheidung über Zielsetzung und Art der Ausgaben.

Für die außerschulische Jugendbildung erfolgte im Rahmen einer entsprechenden gesetzlichen Änderung im Dezember 1997, seit Januar 1998 die Finanzierung ebenfalls nicht mehr über den Staatshaushalt sondern über die Beteiligung der Träger der Außerschulischen Jugendbildung an den Einnahmen aus Sportwetten und Lotterie in Hessen (Hessisches Glücksspielgesetz). Als Beteiligungsquote ist hier eine Größenordnung von 1.5% der Umsätze festgelegt. Von diesem Betrag stehen 51% für die Arbeit der hessischen Jugendverbände und des Hessischen Jugendrings zur Verfügung. Eine weitere Förderung besteht durch die Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Hier werden nach Teil Vier: Ehrenamt in der Jugendarbeit, des HKJGB die Kosten der Lohnfortzahlung im Fall einer Freistellung für das Ehrenamt in der Jugendarbeit durch das Land Hessen übernommen. 

Eine weitere Fördermöglichkeit auf Landesebene besteht für Einrichtungen der Jugendarbeit (Jugendheime, Zeltplätze...) durch die Investitionsförderrichtlinie des Landes.

Förderung auf kommunaler Ebene

Auf regionaler Ebene in Landkreisen, kreisfreien Städten wie auch in kreisangehörigen Gemeinden gibt es lokale Zuschussmöglichkeiten mit unterschiedlicher Zielsetzung und Kriterien. Die aktuellen Richtlinien hierzu sind in den Jugendämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte nachzufragen.

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bei Aktion Mensch und zahlreichen Stiftungen.