Hessischer Jugendring
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Jugendpolitische Interessenvertretung

Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Hessen ist eine der Kernaufgaben des Hessischen Jugendrings: Kinder und Jugendliche verfügen in unserer Gesellschaft über keine Lobby. Sie haben wenig Mitspracherechte in den Angelegenheiten des öffentlichen und oft auch im Bereich ihres privaten Lebens, sind aber von allen Entscheidungen betroffen. Oft werden ihre Interessen, Bedürfnisse und Probleme deshalb nur wahrgenommen, wenn sie auffällig werden oder Probleme machen.

Jugendverbände engagieren sich deshalb für positive Rahmenbedingungen, um eine gelingende Entwicklung und gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören beispielsweise die gesellschaftliche Partizipation ebenso wie die Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen ebenso wie die Sicherung von Ausbildungsplätzen.

Die hessischen Jugendverbände, in denen über 1,0 Mio. Kinder und Jugendliche organisiert sind und an deren Angeboten darüber hinaus auch nicht verbandlich organisierte Kinder und Jugendliche teilnehmen, verstehen sich als Anwälte, die sich sowohl in Gesellschaft und Politik, als auch in ihren Verbänden aktiv mit und für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.

Der Hessische Jugendring als Landesjugendring unterstützt in seiner Arbeit das Engagement der Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen. Wir stehen gerne beratend und begleitend bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Das KJHG stellt die bundesweit gesetzliche Grundlage für Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien dar und regelt darüber hinaus strukturelle Fragen.

Im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) sind bisherige hessische Einzelgesetze zur Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst. Neben der grundlegenden Gesetzgebung durch das KJHG und dem hessischen HKJGB existieren in der praktischen Arbeit darüber hinaus eine umfangreiche Zahl von gesetzlichen Bestimmungen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsregelungen, Satzungsregelungen und Geschäftsordnungen. Auch hierzu bietet der HJR Beratung und Unterstützung bei der Problembewältigung sowie Hilfen bei der Entwicklung von Satzungen und Geschäftsordnungen.

Jugendhilfeausschüsse

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist die Einrichtung von Jugendhilfeausschüssen fest verankert. Die Erfahrungen von jugendverbandlichen Vertreterinnen und Vertreter zeigen, dass eine konstruktive Mitarbeit nicht unbedingt einfach ist. Das Engagement im Ausschuss setzt Wissen über Strukturen, Rechte und Pflichten u.a. voraus, bevor eine "konstruktive Einmischung" im jugendpolitischen Geschehen möglich ist. Der Hessische Jugendring bietet deshalb hier seine Hilfe in Rat und Tat an.