Allgemeine Hinweise für die Jugendarbeit in Hessen
Stand 2. März 2023
Die Hinweise wurden nach Recherche und bestem Wissen zusammengestellt, der Hessische Jugendring übernimmt keine Gewähr und kann weder rechtlich noch medizinisch beraten.
Hinweise zur Aktualisierung:
1. Landesverordnung (1. März 2023): Ab dem 1. März 2023 gilt eine aktualisierte hessische Verordnung auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes. In dieser Landesverordnung sind für die Jugendarbeit weiterhin keine Regelungen oder Einschränkungen enthalten. Sie ist bis zum 7. April 2023 in Kraft.
2. Infobereich Corona: Der Infobereich des Hessischen Jugendrings zu den rechtlichen Regelungen wird ab sofort erheblich reduziert und beschränkt sich auf die einschlägigen Dokumente und Links hierzu.
Verordnungen und Auslegungshinweise:
Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus – Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 1. März 2023)
Jugendarbeit in Hessen - Übersicht über die Angebotsformen (Quelle: HJR 2. März 2023)
Infoportal der Hessischen Landesregierung zur Corona-Pandemie
Infoportal des RKI mit Hinweisen zu allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen