Hessischer Jugendring
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Band 13: Der Jugendhilfeausschuss - Die Chance für die Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe

Wiesbaden 2001, 172 Seiten
Redaktion: Dirk Friedrichs, Martin Nörber
Preis: 5 Euro zzgl. Versand

Der Jugendhilfeausschuss stellt ein in der Kommunalpolitik einmaliges Organ dar. So besitzt er weitgehende Aufgaben und Rechte, bezieht direkt Bürgerinnen und Bürger ein und ist - als Teil des Jugendamtes - ein besonderer Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Gesetzliche Grundlage zur Einrichtung und für die Arbeit des Jugendhilfeausschusses ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Im Gegensatz zu anderen Fachämtern wird im KJHG verfügt, dass "die Aufgaben des Jugendamtes ... durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen (werden)" (§ 70 KJHG). Das Jugendamt besteht somit aus zwei Teilen die in einem konkreten Arbeitsverhältnis zueinander stehen. In diesem Verhältnis besitzt der Jugendhilfeausschuss eine besondere Rolle. Er ist "Steuerungsorgan" und "Drehscheibe" für die Etablierung, Förderung und Modifizierung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.
Band 13 der Materialienreihe des Hessischen Jugendrings macht auf diese Bedeutung aufmerksam. Er will dazu beitragen, die im Jugendhilfeausschuss engagierten Bürgerinnen und Bürger zu informieren, für ihre Arbeit zu qualifizieren und soll bei der alltäglichen Arbeit im Ausschuss eine Unterstützung sein.

Inhalt

Vorwort

Teil I

1. Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss - (k)ein Buch mit sieben Siegeln

2. Von der Jugendpflege zur Jugendhilfe - die Bedeutung des Jugendamtes
2.1 Jugendrecht von 1900 bis zur Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes
2.2 Vom Reichsjugendwohlfahrtsgesetz bis zum Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
2.3 Erste Novellierung des Reichjugendwohlfahrtsgesetzes
2.4 Zweite Novellierung des Reichugendwohlfahrtsgesetzes - Das Jugendwohlfahrtsgesetz wird verabschiedet
2.5 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1967
2.6 Dritter Jugendbericht
2.7 Jugendhilferechtsreformdiskussion in den 70er und 80er Jahren

3. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
3.1 Bundesrecht geht vor Landesrecht
3.2 Ziele des SGB VIII (KJHG)
3.3 Die Leistungsgrundsätze des SGB VIII (KJHG)
3.3.1 Jugendarbeit
3.3.2 Förderung der Erziehung in der Familie
3.3.3 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
3.3.4 Hilfe zur Erziehung
3.3.5 Hilfeplanung
3.4 Die Träger der Jugendhilfe
3.4.1 Die Träger der freien Jugendhilfe
3.4.1.1 Das Subsidiaritätsprinzip
3.4.2 Die überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
3.4.3 Der örtliche Träger der Jugendhilfe
3.4.3.1 Die Vertretungskörperschaft
3.4.3.2 Das Verwaltungsorgan der Gebietskörperschaft

4. Der Jugendhilfeausschuss
4.1 Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
4.2 Vorsitz im Jugendhilfeausschuss
4.3 Fachausschüsse und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG
4.4. Kompetenzen und Aufgaben
4.4.1 Das Beratungsrecht
4.4.2 Das (abschließende) Beschlussrecht
4.4.3 Das Anhörungsrecht
4.4.4 Das Antragsrecht
4.4.5 Das Vorschlagsrecht
4.4.6 Prozessuale Rechte
4.4.7 Jugendhilfeplanung
4.4.8 Haushaltsplanaufstellung

5. Die Verwaltung des Jugendamtes
5.1 Geschäfte der laufenden Verwaltung
5.2 Organisationshoheit und Verwaltungsreform
5.3 Die Fachaufsicht über die Vewaltung des Jugendamtes

6. Kooperation zwischen Jugendhilfeausschuss, Jugendamtsleiter/in und Dezernent/in

7. Literatur

Teil II
Jugendverbandliche Vertreterinnen und Vertreter in Jugendhilfeausschüssen - Ergebnisse einer Befragung

Teil III
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG)

Qualitätsentwicklung in Jugendhilfeausschüssen
Qualitätsentwicklung in Jugendhilfeausschüssen - Stellungnahme des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes e.V.
Konzept Paritätisches Forum Jugendhilfeausschuss - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Berlin

Der Kampf um die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes
Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2000
Stellungnahme der Vorsitzenden der Landesjugendhilfeausschüsse vom Dezember 2000
Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände - hier Städte- und Gemeindebund
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ) vom März 2001
Beschluss der Jugendministerkonferenz vom Mai 2001

Verwaltungsgerichtsurteile zum Jugendhilfeausschuss
Zur Öffentlichkeit von Jugendhilfeausschüssen
Zur Interessenkollision bei Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss

Literatur zur Arbeit in Jugendhilfeausschüssen

Abkürzungsverzeichnis

Autoren