Finanzielle Förderung
Für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit wie z.B. bei Freizeiten und für Fortbildungen gibt es die Möglichkeit einer Freistellung. In Hessen hat jede_r Beschäftigte der PrKinder- und Jugendarbeit stellt, so das Achte Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), eine der Leistungen dar, die junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen sollen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Darüber hinaus trägt die Kinder- und Jugendarbeit dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Aus diesen Gründen wird sie finanziell gefördert.
Förderung auf Landesebene
Seit 1992 erhalten die hessischen Jugendverbände und der Hessische Jugendring eine Förderung aus den Einnahmen der staatlichen Lotterien in Hessen. Diese Mittel dienen der Finanzierung der verbandlichen Jugendarbeit in Hessen und werden durch Beschluss des Hauptausschusses des hjr an seine Mitgliedsorganisationen und den hjr selbst vergeben. Dies bedeutet für die hessischen Jugendverbände und den hjr eine hohe Planungssicherheit und eine flexible Verwendungsmöglichkeit der Mittel sowie eine weitgehend autonome Entscheidung über die Zielsetzung und Verteilung der Fördermittel.
Für die außerschulische Jugendbildung erfolgte im Rahmen einer entsprechenden gesetzlichen Änderung im Dezember 1997, seit Januar 1998 die Finanzierung ebenfalls nicht mehr über den Staatshaushalt sondern über die Förderung der Träger der Außerschulischen Jugendbildung aus den Einnahmen aus Sportwetten und Lotterie in Hessen (Hessisches Glücksspielgesetz). Eine weitere Förderung besteht durch die Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Hier werden nach Teil Vier "Ehrenamt in der Jugendarbeit" des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) die Kosten der Lohnfortzahlung im Fall einer Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit durch das Land Hessen übernommen.
Förderung auf kommunaler Ebene
Auf regionaler Ebene in Landkreisen, kreisfreien Städten wie auch in kreisangehörigen Gemeinden gibt es Zuschussmöglichkeiten mit unterschiedlicher Zielsetzung und unterschiedlichen Kriterien. Die aktuellen Richtlinien hierzu sind in den Jugendämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte nachzufragen.
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bei zahlreichen Stiftungen.