Hessischer Jugendring
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Arm in einem reichen Land - Kinder- und Jugendarmut in Deutschland

Ein immer größerer Teil der Bevölkerung ist arm oder von Armut bedroht, wobei Kinder und Jugendliche weit häufiger und stärker betroffen sind als ältere Teile der Bevölkerung. Aus Sicht der Kinder- und Jugendverbände in Hessen besteht daher die Notwendigkeit umfangreicher sozial- und bildungspolitischer Veränderungen.

Der Hessische Jugendring hat im Rahmen eines umfassenden Positionspapiers zur Kinder- und Jugendarmut die Ursachen, Risikofaktoren und gravierenden Auswirkungen der Armut junger Menschen dargelegt und benennt die daraus resultierenden Forderungen an die Politik. 

Augen Auf! Mehr Aufmerksamkeit für Kinder und Jugendarmut

Der Hessische Jugendring hat die Problematik der Kinder- und Jugendarmut in einem Projekt aufgegriffen: "Augen auf! Mehr Aufmerksamkeit für Kinder- und Jugendarmut" war das Motto des Projektes in den Jahren 2011/2012. Zu weiteren Informationen über das Projekt gelangt man über das Projektbanner in der rechten Spalte.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bildungs- und Teilhabepaket, das unter anderem die Teilhabe armer Kinder und Jugendlicher am kulturellen und sozialen Miteinander fördern soll. Betroffenen stehen bis zu 10 Euro monatlich zur Verfügung, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in Jugendverbänden oder die Teilnahme an Freizeitmaßnahmen. Dabei liegt die Altersgrenze jedoch anders als bei allen anderen Leistungen des Gesetzespakets bereits bei 18 Jahren.

Dennoch sind die Jugendverbände aufgerufen, die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets zu nutzen, um Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ihre Angebote besser zugänglich zu machen.

Da die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes in den Händen der Kommunen liegt, lassen sich nur sehr schwer allgemeine Ratschläge für die Träger der freien Jugendhilfe formulieren. In manchen Kommunen können die monatlichen Beträge für bis zu sechs Monate gebündelt und bereits im Voraus (für den gesamten ALG II-Bewilligungszeitraum) gewährt werden.

Jugendverbände können sich jederzeit an die zuständigen Stellen der Kommune wenden und dort das genaue Prozedere erfragen bzw. sich auf eine Liste von Anbietern setzen lassen, die interessierten Familien einen Überblick über die örtlichen Teilhabemöglichkeiten geben.

Im Downloadbereich finden sich wichtige Infos und Links, die Jugendverbände in ihrem Engagement unterstützen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt auf einer extra Website gut aufbereitete Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auch die Adressen aller Anlaufstellen in sämtlichen Städten und Landkreisen aller Bundesländer.