Hessischer Jugendring
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Gefährdungseinschätzung

Problem / Fragestellungen

Wie kommen wir weiter, wenn wir nicht mehr weiter kommen?

Wie kommen wir zu einer fachlich fundierten Gefährdungseinschätzung?

Hintergrund

Dieser Punkt hängt sehr stark mit dem Kapitel „Insoweit erfahrene Fachkraft“  zusammen. Die Gefährdungseinschätzung nimmt eine insoweit erfahrene Fachkraft vor. Sie kennt die relevanten Kriterien, einen „Fall“ zu bewerten. Sie soll bewusst von außerhalb auf die Situation schauen, da den direkt beteiligten Personen die Distanz fehlen kann.

Ziele

Im Fall der Fälle wissen wir, wie wir zu einer Gefährdungseinschätzung kommen.

Wir kennen eine insofern erfahrene Fachkraft in unserem Umfeld und haben Kontakt zu ihr aufgenommen.

Mit ihr haben wir vereinbart, wie wir in der Praxis zusammenarbeiten können.

Praxis und Methoden

Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, hauptberufliche pädagogische Mitarbeitende zum Teil auch. In der Praxis sieht die Handhabung dieses Anspruchs sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, euch mit dem für euch zuständigen Jugendamt in Verbindung zu setzen, wie eine gute „Versorgung“ geschehen kann. Jugendämter werden in der Regel ein Interesse daran haben, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich gut begleitete Jugendarbeit stattfindet. Allerdings muss wie so häufig geschaut werden, wie die professionelle Struktur des Jugendamts zur ehrenamtlichen Praxis der Jugendverbände passt.

Manche Landesverbände haben auch schon mit einer bestimmten Hilfsorganisation entsprechende Vereinbarungen getroffen. Auch eine Abstimmung der verschiedenen aktiven Gruppen und Verbände vor Ort, zum Beispiel über den Stadt- oder Kreisjugendring und später auch im Jugendhilfeausschuss kann sehr hilfreich sein.