Hessischer Jugendring
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Datenschutz Führungszeugnisse

Problem / Fragestellungen

Welche Regelungen gibt es zum Umgang mit den sensiblen Daten im Führungszeugnis?

Hintergrund

In der Entwicklung des Gesetzes wurden viele Bedenken zur Datensicherheit erhoben. Immerhin bewegt man sich hier mit sehr persönlichen Daten im ehrenamtlichen Kontext. Am Ende hat der Gesetzgeber eine Lösung vereinbart, die den Umgang mit den sensiblen Daten auf ein Minimum reduziert.

Ziele

Wir haben transparente Regelungen darüber, wie mit den vorgelegten Führungszeugnissen umgegangen wird.

Praxis und Methoden

Was ist für Jugendverbände zu tun / zu beachten?
Das Führungszeugnis verbleibt immer bei der ehrenamtlichen Person, für deren Tätigkeit laut Vereinbarung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgesehen ist.
Die für die Überprüfung im Verband beauftragte Person nimmt „nur“ einmal Einsicht in das Führungszeugnis.
In einer entsprechenden Liste werden nur der Name der ehrenamtlichen Person und das Datum der Einsichtnahme gespeichert.
Spätestens drei Monate, nachdem der oder die Ehrenamtliche die Tätigkeit für den Verband beendet hat, müssen diese Informationen gelöscht/vernichtet werden.
Im Gesetz selber wird davon gesprochen, dass ein aktuelles Führungszeugnis regelmäßig vorgelegt werden muss. Nach fachlichen Auffassungen ist damit ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren gemeint.
Damit sind natürlich noch nicht alle Fragen beantwortet. Zum Beispiel kommt auf die Person, die die Einsichtnahme vornimmt natürlich eine große Verantwortung zu. Sehr zentral wird es daher sein, für eine möglichst transparente Lösung zu sorgen, die dann von den Beteiligten mitgetragen werden kann.