Hessischer Jugendring
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Verfahren Führungszeugnisse

Problem / Fragestellungen

Wie genau läuft das Verfahren mit den Führungszeugnissen ab?

Was müssen wir bei diesem Thema beachten?

Hintergrund

Nach wie vor werden Führungszeugnissen in der Jugendarbeit (übrigens von allen Seiten) eine wenn überhaupt sehr begrenzte Aussagekraft zugestanden. Nichtsdestotrotz sind sie nun in bestimmten Situationen für ehrenamtlich Aktive vorgesehen.

Auf die verschiedenen Schwierigkeiten in der Umsetzung des Gesetzes ist an verschiedenen Stellen immer wieder hingewiesen worden. Umso wichtiger ist es nun, ein transparentes und praktikables Verfahren für die Beteiligten zu entwickeln.

Ziele

Wir haben ein Verfahren gefunden, mit dem die Beteiligten leben können.
Wir haben Regelungen zur Evaluation dieses Verfahrens getroffen.

Praxis und Methoden

Jede Gruppe / Ebene des Jugendverbands muss sich für ein eigenes Verfahren entscheiden. Der grundsätzliche Ablauf wird durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber so aussehen:

Wenn laut Vereinbarung mit dem Jugendamt für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verband ein Führungszeugnis verlangt ist…
…stellt der freie Träger (in diesem Fall der Jugendverband) für den/die Ehrenamtliche/n ein Schreiben auf, in dem bestätigt wird, dass er oder sie für diese Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigt.
…geht der oder die Ehrenamtliche zu seiner örtlichen Meldebehörde, legt dort die Bescheinigung vor und beantragt ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis.
…kann der oder die Ehrenamtliche im Regelfall von der Gebühr von 13 Euro für das Führungszeugnis befreit werden. (Einzelheiten und weitere Informationen auf unserem Infoportal)
…bekommt der oder die Ehrenamtliche das Führungszeugnis etwa zwei Wochen später zugeschickt.
…geht der oder die Ehrenamtliche mit dem Führungszeugnis zur verantwortlichen Person seines / ihres Verbands und legt es zur Einsicht vor und nimmt es anschließend wieder mit.
…vermerkt die verantwortliche Person nach den Bestimmungen des Datenschutz, nur den Namen der Person und das Datum der Einsichtnahme.