Seit dem 1. August 2020 gilt eine aktualisierte Verordnung der hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen den Wegfall der Gruppengrößengrenze von 15 Personen bei Bildungsangeboten und sind unter Allgemeine Hinweise (Kapitel 3) nachzulesen. Im FAQ-Bereich beantworten wir häufige Fragen im Zusammenhang mit Jugendarbeit und Corona.