Hessischer Jugendring
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Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit („Sonderurlaub“)

Für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gewährt das Land Hessen allen privat Beschäftigten, die über 16 Jahre alt sind, einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr. Eine bezahlte Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten als Leiter_in, als pädagogische_r Betreuer_in oder als Helfer_in bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Auch für Veranstaltungen, die zur Qualifikation für dieses Engagement dienen, wie z. B. die Teilnahme an Tagungen oder Lehrgängen, besteht ein Anspruch auf Freistellung.

Sie möchten sich gerne ausführlicher informieren oder haben konkrete Fragen?

Im Folgenden finden Sie einige einführende Hinweise zur Antragsstellung und zur Möglichkeit der Lohnkostenerstattung. Ausführlichere Erläuterungen zum Thema Freistellungen finden Sie in unserem Infoflyer „Freistellung für ehrenamtliches Engagement". Außerdem haben wir einige der am häufigsten an uns gestellten Fragen zum Thema Freistellung in unseren FAQs zusammengefasst und beantwortet. Bitte werfen Sie hier einen Blick rein, bevor Sie uns kontaktieren. 

Sie möchten einen Antrag auf Freistellung stellen? 

Je nach Art des Veranstalters (Mitglied im Hessischen Jugendring, im Sportbereich tätige und sonstige Jugendgemeinschaften) unterscheidet sich der Weg der Antragsstellung. Sie müssen also zunächst klären, welcher Weg der Antragsstellung in Ihrem Fall der richtige ist (eine graphische Übersicht hierzu finden Sie ebenfalls im Infoflyer).

Sind Sie für einen Jugendverband tätig, der auf Landesebene organisiert und Mitglied im Hessischen Jugendring ist? In diesem Fall erfolgt die Antragsstellung neuerdings online über das digitale Antragssystem der hessischen Jugendverbände. Über das Antragssystem können Sie Ihren Antrag direkt an den Landesverband zur Prüfung weiterleiten. Nach Genehmigung durch den Landesverband wird der Antrag dann zur finalen Prüfung an den Hessischen Jugendring weitergeleitet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen versendet das System abschließend per Mail eine Befürwortung der Freistellung an Sie, Ihren Arbeitgeber und den Landesverband. Eine kurze einführende „Bedienungsanleitung“ zum neuen System und zur Antragsstellung findet sich hier.

Wenn Sie im Bereich Sport ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sind, laufen die Anträge über die Sportjugend Hessen. In diesem Fall finden Sie weiterführende Infos hier.

Wenn Sie für sonstige Träger wie Vereine ohne Landesorganisation oder kommunale Jugendzentren ehrenamtlich tätig sind, dann erfolgt die Antragsstellung entsprechend des Sitzes Ihres Trägers über das örtlich zuständige Jugendamt. 

Wie funktioniert die Lohnkostenerstattung für Arbeitgeber?

Mit dem Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendrings (bzw. dem Antrag der Sportjugend Hessen bzw. dem Antrag des Jugendamtes) können alle privaten Beschäftigungsstellen beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) die Erstattung des während der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts beantragen. Die Kostenerstattung von befürworteten Freistellungen erfolgt ausschließlich über einen Online-Antrag. Weitere Informationen und der Link zum Antragssystem des HAVS finden sich unter: https://rp-giessen.hessen.de/versorgung-und-familie/ehrenamt-in-der-jugendarbeit.

Bitte beachten:

Keine Anwendung finden die Regelungen des HKJGB für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Behörden des Bundes, des Landes oder einer Gemeinde sowie bei Gemeindeverbänden) oder in sonstigen Institutionen des öffentlichen Rechts. 

Für die Landes- bzw. Kommunalbediensteten in Hessen gelten die Regelungen im Erlass „Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit“ (Staatsanzeiger für das Land Hessen – 3. November 2008 / Nr. 45 Seite 2808, siehe ebenfalls rechts unter „Weiterführende Links“)