Hessischer Jugendring
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Juleica

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Jugendleiter_innen. Die Juleica steht für eine gute pädagogische Ausbildung nach einheitlichen Qualitätsstandards.

Die Grundlage der Vergabe für ehrenamtlich und freiwillig engagierte Jugendleiter_innen ist eine qualifizierte Ausbildung. Diese Ausbildung umfasst in Hessen mindestens 40 Stunden und muss sich auf festgelegte Inhalte beziehen. Ausführlichere Informationen finden sich in der Landesregelung.

Aktuelle Information: Bundesweite Mindeststandards und die Anerkennung digitaler Ausbildungen

Im Jahr 2023 hat die Jugend- und Familienminister_innen-Konferenz die Weiterentwicklung der bundesweiten Mindeststandards der Juleica beschlossen. Die hessische Landesregelung zur Juleica wird vor diesem Hintergrund angepasst werden. Dieser Prozess wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bereits jetzt möchten wir in Absprache mit der Juleica-Landeszentralstelle auf zwei wichtige Punkte zur Anerkennung digitaler Inhalte hinweisen, die in den überarbeiteten bundesweiten Mindeststandards festgehalten sind und für den Übergang auch für Hessen zu beachten sind:

Erstens sind im Rahmen der Qualifizierung grundsätzlich Ausbildungsgänge in Präsenz oder gemischte Ausbildungsgänge möglich, die teilweise in Präsenz und teilweise unter Nutzung von webbasierten Elementen stattfinden. Dabei muss mindestens die Hälfte der Zeitstunden in Präsenz stattfinden. Auch bei der Nutzung von webbasierten Elementen muss die Qualifizierung in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung stattfinden. Zweitens können Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica entsprechend dieser Vorgaben vollständig webbasiert absolviert werden.

Wer kann die Juleica beantragen?

Die Juleica kann jede_r erhalten, der_die als Jugendleiter_in in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband oder für einen sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII tätig ist. Voraussetzungen sind bei Erstantrag der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung. Im Falle eines Verlängerungsantrags ist eine Fortbildung im Umfang von 8 Zeitstunden nötig.

Wie wird die Juleica beantragt?

Die Juleica kann über ein Online-Antragsverfahren beantragt werden. Der Infoflyer „Die Juleica in Hessen“ erklärt ausführlich die Antragsschritte und was bei der Beantragung zu berücksichtigen ist. Der Flyer ist auf der rechten Seite unter Materialien aufgeführt.

Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde das Antragssystem aktualisiert. Hinweise hierzu finden sich ebenfalls auf der rechten Seite unter Materialien.

Wo gibt es Juleica-Ausbildungen?

Ausbildungen für Jugendleiter_innen werden von vielen verschiedenen Trägern der Jugendarbeit angeboten. Eine Übersicht über alle regionalen Angebote erhält man bei den Stadt- bzw. Kreisjugendringen oder bei den Jugendämtern vor Ort, entweder auf den Internetseiten oder auf telefonische Nachfrage. Viele Jugendverbände veröffentlichen ihre Angebote ebenfalls online. Hierzu lohnt es sich auch, auf die Seite www.juleica-ausbildung.de zu gucken, auf der regelmäßig Angebote eingetragen werden.

Anerkennung und Wertschätzung

Wer sich für und mit anderen engagiert, sollte belohnt werden. Mit der Juleica erhält jede_r Ehrenamtliche die Möglichkeit, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Eine Übersicht über die bundesweiten Vergünstigungen findet sich auf der Website www.juleica.de. Informationen über regionale Vergünstigungen bieten häufig Stadt- und Kreisjugendringe sowie öffentliche Träger vor Ort. Eine Übersicht zu allen hessenweiten Vergünstigungen befindet sich gerade in der Überarbeitung.