Hessischer Jugendring
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Juleica

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Jugendleiter_innen. Die Juleica steht für eine gute pädagogische Ausbildung nach einheitlichen Qualitätsstandards.

Aktuelle Information: Bundesweite Mindeststandards und die Anerkennung digitaler Ausbildungen

Im Jahr 2023 hat die Jugend- und Familienminister_innen-Konferenz die Weiterentwicklung der bundesweiten Mindeststandards der Juleica beschlossen. Die hessische Landesregelung zur Juleica wird vor diesem Hintergrund angepasst werden. Dieser Prozess wird allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bereits jetzt möchten wir in Absprache mit der Juleica-Landeszentralstelle auf zwei wichtige Punkte zur Anerkennung digitaler Inhalte hinweisen, die in den überarbeiteten bundesweiten Mindeststandards festgehalten sind und für den Übergang auch für Hessen zu beachten sind:

Erstens sind im Rahmen der Qualifizierung grundsätzlich Ausbildungsgänge in Präsenz oder gemischte Ausbildungsgänge möglich, die teilweise in Präsenz und teilweise unter Nutzung von webbasierten Elementen stattfinden. Dabei muss mindestens die Hälfte der Zeitstunden in Präsenz stattfinden. Auch bei der Nutzung von webbasierten Elementen muss die Qualifizierung in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung stattfinden. Zweitens können Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica entsprechend dieser Vorgaben vollständig webbasiert absolviert werden.

Hinweise zum neuen Antragsverfahren

Zum Jahreswechsel 2021/2022 wird ein neues Antragsverfahren eingeführt. Hinweise hierzu finden sich unter „Materialen und weiterführende Links“ auf der rechten Seite.

Ausbildungsmindeststandards

Es wurde festgelegt, dass die Grundlage der Vergabe für ehrenamtlich und freiwillig engagierte Jugendleiter_innen eine qualifizierte Ausbildung ist. Diese Ausbildung umfasst mindestens 40 Stunden und muss sich auf festgelegte Inhalte beziehen.

Wer kann sie beantragen?

Die Juleica kann jede_r erhalten, der_die als Jugendleiter_in in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband oder für einen sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII tätig ist. Voraussetzungen sind der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, sowie die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung (Erstantrag) bzw. einer entsprechenden Fortbildung (Verlängerungsantrag).

Wo gibt es Juleica-Ausbildungen?

Ausbildungen für Jugendleiter_innen werden von vielen verschiedenen Trägern der Jugendarbeit angeboten. Eine Übersicht über alle regionalen Angebote erhält man bei den Stadt- bzw. Kreisjugendringen oder bei den Jugendämtern vor Ort, entweder auf den Internetseiten oder auf telefonische Nachfrage. Viele Jugendverbände veröffentlichen ihre Angebote ebenfalls online.

Wie wird die Juleica beantragt?

Über ein Online-Antragsverfahren kann man die Juleica beantragen. Der Infoflyer „Die Juleica in Hessen“ erklärt ausführlich die Antragsschritte und was bei der Beantragung zu berücksichtigen ist. Der Flyer ist auf der rechten Seite unter Materialien aufgeführt.

Anerkennung und Wertschätzung

Wer sich für und mit anderen engagiert, sollte belohnt werden. Mit der Juleica erhält jede_r Ehrenamtliche die Möglichkeit, bundesweit Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Ob Rabatte für Freizeitparks oder kostenlose Eintritte ins Schwimmbad – für jeden ist was dabei! Eine Übersicht der Vergünstigungen findet man auf der Website www.juleica.de. Hier können auch Vergünstigungen, die Jugendleiter_innen vor Ort aushandeln, eingetragen werden.