Hessischer Jugendring
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Profile der ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen

Die aktuelle Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen von 2011 in Hessen zählt zwei mögliche Organisationsformen mit drei Profilen auf:

• Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)
• Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)
• Ganztagsschulen (Profil 3).

Die Profile werden im „Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen“ beschrieben. Gemeinsam ist den Schulen aller drei Profile das Angebot eines warmen Mittagessens und das Vorhandensein altersgerechter Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume. Spiel- und Ruhemöglichkeiten sind weitere Voraussetzungen, um in das Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen zu werden. Als Minimum erhöht sich die Lehrerzuweisung um eine halbe Stelle.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)

bieten an mindestens drei Wochentagen bis 14.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt werden. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme.

Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsicht genehmigt wird.

Auf Antrag gewährt das Kultusministerium eine zusätzliche Zuweisung in Stellen und Mitteln in Höhe von maximal 2,5 Stellen über die Grundversorgung hinaus. Die Schulen entscheiden über den Einsatz dieser Mittel für sonstige pädagogische Mitarbeiter/innen, Materialien und Dienstleistungen. Über den Personalzuschlag des Landes sowie die Ressourcen des Schulträgers können die Schulen auch pädagogische Fachkräfte wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher erhalten.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)

bieten ein verlässliches Angebot an fünf Nachmittagen pro Woche. Neben dem Pflichtunterricht werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden. Betreuungsmöglichkeiten bestehen in der Regel von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr.

Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.

Für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten die Schulen einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent auf das Stellensoll, der teilweise in Geld und teilweise in Stellen gewährt wird.

Ganztagsschulen (Profil 3)

bieten nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten an fünf Nachmittagen pro Woche an. Der Unterricht findet in der Regel verlässlich in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr statt. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Sobald Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht für diese Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen zählen zum Angebot. Stundenzeiten und der rhythmisierte Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten werden durch die Schule im Einzelnen geregelt.

Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.

Die personelle und sächliche Zusatzausstattung der Ganztagsschulen hängt von der Schulform ab. Grundschulen erhalten ein Plus von bis zu 30 Prozent auf die Grundzuweisung für Lehrerinnen und Lehrer, Förderschulen einen Zuschlag von 25 Prozent und Schulen der Sekundarstufe I ein Mehr von 20 Prozent. Die Zuweisung wird in Stellen und Mitteln gewährt.

(Quelle: Hessisches Kultusministerium, 16.04.2013)