Verleih der mobile FM-Anlage
Der Hessische Jugendring e.V. (hjr) möchte, dass möglichst viele Schwerhörige sowie Hörgeräte und Cochlea-Implantat tragende Personen barrierefrei an Veranstaltungen teilnehmen können. Zu diesem Zweck können die Mitgliedsverbände sowie Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen beim hjr eine mobile FM-Anlage kostenlos ausleihen.
Eine FM-Anlage ist ein technisches Hilfsmittel, mit dem z. B. Redebeiträge für Menschen mit Hörbehinderung akustisch verstärkt werden können.
Die mobile FM-Anlage ist für Gruppenanwendungen geeignet – vom einfachen Dialog bis hin zu größeren Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen. Die FM-Anlage kann somit auch für Aktivitäten der Jugend(verbands)arbeit, wie Gremiensitzungen, auf Freizeiten oder bei anderen Veranstaltungen eingesetzt werden.
Anleitung zur Ausleihe
Wie kann die FM-Anlage ausgeliehen werden?
- Digitales Ausleihformular ausfüllen
- Bestätigung der Anfrage erhalten, Ausleihvertrag unterzeichnen und Verleihbestimmungen annehmen
- Kaution überweisen oder bei Abholung in bar hinterlegen
- Termin zur Unterweisung (beim erstmaligen Verleih notwendig) wahrnehmen
- Die FM-Anlage abholen (Versand oder Abholung in der Geschäftsstelle des hjr)
- Sachgerechte Nutzung des Systems (keine Vergabe an Dritte)
- Fristgerechte Rückgabe der FM-Anlage in der Geschäftsstelle des hjr
- Rückerstattung der Kaution
► Zum Ausleihformular
Abhol- und Rücksendezeiten
Die FM-Anlage kann vor Ort in der hjr-Geschäftsstelle in Wiesbaden abgeholt und zurückgegeben werden. Für die Abholung und Rückgabe muss ein Termin vereinbart werden.
Nach Rücksprache ist auch ein postalischer Versand der FM-Anlage möglich. In diesem Fall sollte die Ausleihe frühzeitig angefragt werden, sodass das Material den Entleiher pünktlich zum Veranstaltungsbeginn erreicht.
Beim Rückversand müssen die Öffnungszeiten des Hessischen Jugendrings berücksichtigt und beim jeweiligen Sendungsdienstleister angegeben werden. Das Paket ist versichert zu versenden und die Sendungsnummer der Sendung ist dem hjr mitzuteilen. Die Kosten für den postalischen Versand sind von der entleihenden Person/Organisation zu tragen.